Mitarbeiterschulungen sind gesetzlich vorgeschrieben
„Die verantwortliche Person hat zu gewährleisten, dass Betriebsangestellte, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit überwacht und in Fragen der Lebensmittelhygiene angewiesen oder geschult sind. Angestellte, die für die Entwicklung und Anwendung der guten Verfahrenspraxis zuständig sind, müssen in allen Fragen der Anwendung der HACCP-Grundsätze angemessen geschult sein.“
Wichtigste Regeln bezüglich Personal-, Betriebs- und Lebensmittelhygiene müssen allen Mitarbeitenden bekannt sein.
Die Themen der auf den Betrieb zugeschnittenen Schulungen können in individueller Form von Modulen oder auch einzeln durchgeführt werden.
Die Kurse finden in Ihrem Betrieb statt, so dass der Zeitaufwand gering bleibt und keine zusätzlichen Kosten anfallen.
Mögliche Themen:
- Personalhygiene: Körper-/Händehygiene, Arbeitskleidung, Verhalten bei Krankheiten, Verletzungen
- Betriebshygiene: Reinigung/Desinfektion, Geschirrpflege, Abfall- und Schädlingsmanagement
- Lebensmittelhygiene: kritische Punkte und Vorschriften im Umgang mit Lebensmitteln von der Anlieferung bis zum Verkauf
- HACCP- Workshops
- Methodikkurse: Sie erhalten die Grundlagen, um eigene Schulungen in Ihrem Betrieb planen und durchführen zu können